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   BVerwG, 07.07.1989 - 9 B 225.89   

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https://dejure.org/1989,10370
BVerwG, 07.07.1989 - 9 B 225.89 (https://dejure.org/1989,10370)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1989 - 9 B 225.89 (https://dejure.org/1989,10370)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1989 - 9 B 225.89 (https://dejure.org/1989,10370)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gefahr asylrechtsrelevanter Verfolgung im Fall einer Rückkehr nach Pakistan - Beseitigung des religiösen Existenzminimums der Ahmadis durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 821
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1989 - 9 B 225.89
    Der allgemeine Hinweis, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1987 (BVerfGE 76, 143) ab, reicht dazu nicht aus.

    Soweit die Beschwerde sich hierzu auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1987 (a.a.O.) beruft, verkennt sie, daß die vom Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG für sich selbst abgeleitete Befugnis, Art und Umfang der Sachverhaltsermittlung in Asylrechtsstreitigkeiten ähnlich wie ein Berufungsgericht von Amts wegen nachzuprüfen, dem Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf § 137 Abs. 2 VwGO nicht zusteht (vgl. Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90).

  • BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87

    Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi -

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1989 - 9 B 225.89
    Soweit die Beschwerde sich hierzu auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1987 (a.a.O.) beruft, verkennt sie, daß die vom Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG für sich selbst abgeleitete Befugnis, Art und Umfang der Sachverhaltsermittlung in Asylrechtsstreitigkeiten ähnlich wie ein Berufungsgericht von Amts wegen nachzuprüfen, dem Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf § 137 Abs. 2 VwGO nicht zusteht (vgl. Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90).

    Allerdings hat auch das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich auf die besonderen Aufklärungspflichten der Tatsachengerichte hinsichtlich der Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer Strafvorschriften hingewiesen (vgl. Urteil vom 26. Juli 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1989 - 9 B 225.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt die Einholung zusätzlicher Sachverständigengutachten und gutachterlicher Stellungnahmen nach § 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts; dieses Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten absieht, obwohl die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).
  • VGH Hessen, 03.02.1989 - 10 UE 759/84

    Asylrecht; Ahmadi; Pakistan; staatliche Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1989 - 9 B 225.89
    Auch die Ablehnung des in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrags auf Einholung weiterer Gutachten sowie auf Beiziehung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Februar 1989 (10 UE 759/84) mit der Aussage des Sachverständigen Wagishauser durch einen vor Erlaß des Urteils begründeten Beschluß des Berufungsgerichts (§ 86 Abs. 2 VwGO) ist nicht zu beanstanden.
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